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Mi., 04.05.2011 , 18:41 Uhr/play_circle_outline02:37
Urteil zur Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung gekippt. Die Begründung der Karlsruher Richter: die Regelungen zur nachträglichen Unterbringung gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig und verletzen das Grundrecht auf Freiheit. In Bayern sitzen nahezu alle Straftäter, die dieses Urteil betrifft, in Straubing ein – was das für diese Fälle nun bedeutet, darüber klärt uns Manuel Krüger auf.