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      Urteil Rettungsdienste

      Öffentliche Hilfsorganisationen haben bei der Durchführung des Rettungsdienstes künftig keine Vorrangstellung mehr. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München am vergangenen Donnerstag entschieden. Geklagt hatte das private Rettungsdienstunternehmen Münchner Krankentransporte, kurz MKT. Das Unternehmen sah es als ungerechtfertigt an, dass sich nur Hilfsorganisationen wie beispielsweise das Rote Kreuz, die Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst bei einer öffentlichen Ausschreibung bewerben konnten.

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