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Fr., 19.10.2012 , 12:25 Uhr/play_circle_outline01:33
Umfrage Umgangsrecht
Leibliche Väter sollen ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten können – auch wenn es von einem anderen rechtlich als Vater anerkannten Mann großgezogen wird. Dieser Beschluss, den das Bundeskabinett getroffen hat, stand im Mittelpunkt einer Regierungsbefragung im Plenum am Mittwoch. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf die Rechte des biologischen Vaters stärken – auch gegen den Willen der Mutter. Voraussetzung für das Auskunfts – und Umgangsrecht für Väter sei jedoch, dass es dem Wohl des Kindes nicht widerspreche. Wir haben uns heute in der Vilshofener Innenstadt umgehört, was die Bürger von dieser Neuregelung halten.