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Fr., 07.10.2011 , 19:46 Uhr/play_circle_outline03:31
Baubeginn für Sicherungsverwahrung
Am 4. Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Sicherungsverwahrung neu geregelt und damit der deutschen Justiz eine Mammutaufgabe gestellt: Sicherungsverwahrte und „normale“ Häftlinge müssen künftig strikt getrennt werden – und zwar allerspätestens ab Juni 2013! In Straubing muss deshalb nun so schnell wie möglich ein eigenes Haus für Sicherheitsverwahrte gebaut werden: am Freitagnachmittag war offiziell Baubeginn.