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      Sextäter aus SR fordert Freilassung

      Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Anfang Mai die Sicherungsverwahrung in Deutschland für nicht rechtens. Seit 1998 hat der Gesetzgeber die Sicherungsverwahrung immer wieder hektisch verschärft. In der Justizvollzugsanstalt in Straubing reagierte man schnell auf das Urteil und baut derzeit neue Unterbringungen für die Sicherheitsverwahrten. Laut den Verfassungsrichtern müssen diese nämlich von den anderen Häftlingen getrennt werden.

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