Seit heute einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Impfpflicht für Pflegepersonal tritt nun mit dem 15. März in Kraft. Damit müssen Personen aus betroffenen Einrichtungen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder als genesen gelten, dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen die Impfung nicht erhalten können. Die Meldeplattform BayImNa wurde eigens eingerichtet, um die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen datensicher zu übermitteln.