Im Dauerstreit ums Kanufahren auf dem Schwarzen Regen gibt es nun ein neues Gerichtsurteil. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage des Bezirksfischereivereins Viechtach abgewiesen. Damit hält das Gericht die Genehmigungen, die das Landratsamt Regen neun Kanuverleihern gegeben hat, für rechtens. Laut Fischerreivereinsvorsitzendem Johann Kraus ging es den Fischern bei der Klage aber nicht darum, das Kanufahren gänzlich zu verbieten. Man wolle damit nur erreichen dass auf dem gesamten Fluss die gleichen Regeln gelten. Bisher gelten diese nur für den Flussabschnitt zwischen Zwiesel und Schnitzmühle und dann wieder im Nachbarlandkreis Cham ab dem Höllensteinsee. Bleibt es so, dann besteht die Befürchtung, dass eine Vielzahl an Wassersportlern auf die unregulierte Strecke ausweichen.
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