Mord in Regen – Täter bleibt wsl. in der Psychiatrie (Regen)

Endstation Psychiatrie

Nach dem grausamen Mord in einer Obdachlosenunterkunft im Juli wird der mutmaßliche Täter vermutlich auch nach seinem Prozess in der Psychiatrie bleiben. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Deggendorf mittlerweile die Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Deggendorf eingereicht. Diese Antragsschrift entspricht einer eingereichten Klageschrift, es wird auch eine Hauptverhandlung am Landgericht stattfinden. An deren Ende wird aber keine Verurteilung stehen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach die Anordnung, den als nicht schuldfähig eingestuften Täter in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Diese dient nicht der Bestrafung, sondern ausschließlich dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Wann die Verhandlung gegen den 21jährigen beginnen wird, steht aktuell noch nicht fest.