Künzinger Bürgermeister bleibt hauptamtlich
Bürgermeister bleibt hauptamtlich
Der Künzinger Gemeinderat beschloss am Sonntag bei einer Sondersitzung, dass der Ort auch künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister haben wird. Den Anstoß hierfür hatten fünf Gemeinderäte mit einem Schreiben an Bürgermeister Siegfried Lobmeier und die Mitglieder des Gemeinderats gegeben. In ihrem Schreiben vom 14. November hatten die Gemeinderäte die Frage aufgeworfen, ob Künzing mit seinen 3200 Einwohnern seine Satzung ändern könne, um künftig einen Ehrenbeamten als Bürgermeister zu haben. Sie verwiesen dabei auf die Bayerische Gemeindeordnung, in der vermerkt ist, dass der 1. Bürgermeister in Gemeinden mit bis 5000 Einwohnern ein Ehrenamtlicher sein müsse – außer in der Satzung wird 90 Tage vor der Wahl festgehalten, dass er hauptamtlich tätig sein soll. In Künzing wird am 25. Februar nächsten Jahres ein neuer Bürgermeister gewählt.