Am Dienstagmorgen hat die Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen Augenarzt und dessen Vater stattgefunden. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf soll der Angeklagte seit 2011 von seiner Versicherung Ruhegeld von insgesamt über 200.000 Euro bezogen haben. Er soll angegeben haben, seine ärztliche Tätigkeit aufgegeben zu haben, obwohl er seinen Beruf noch weiter ausübte. Außerdem muss sich der ehemalige Augenarzt auch wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verantworten. Denn obwohl ihm 2013 die Approbation entzogen wurde, führte er seine Berufsbezeichnung weiter. Dem Vater des Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Betrug vor. Er soll seinem Sohn ein Bankkonto für die Einzahlung des Ruhegeldes und die Zahlungen aus seiner beruflichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt haben. Ein Urteil soll voraussichtlich am Freitag, den 17. Februar, fallen. Insgesamt sollen neun Zeugen vernommen werden.
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