Echt oder nicht? – Wie erkennt das Personal in Gastro und Co. gefälschte Impf- und Testnachweise?

Aktuell gilt in Sachen Corona in Bayerns Gastronomie die 2G-Regel. Und das auch weiterhin. Denn gestern hat sich das Bayerische Kabinett bekanntlich ja gegen eine Verschärfung auf 2G plus entschieden. Anders bei Freizeiteinrichtungen wie z.B. Kinos: dort gilt schon länger 2Gplus. Hier muss also neben Impf- oder Genesen-Nachweis sowie Personalausweis auch noch ein gültiges Testzertifikat vorgelegt werden. Ganz schön viel zu kontrollieren also für das Personal. Klar, dass es da auch schwer ist festzustellen, ob so ein Nachweis auch wirklich echt ist. Wir haben in einem Gasthaus und einem Kino nachgefragt, wie es dem Personal dort mit der Kontrollpflicht so ergeht.