Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens 3 verordnete Medikamente einnehmen müssen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan ihres Arztes. Dieser listet alle aktuellen und relevanten Arzneimittel des Patienten auf und gibt Hinweise zur korrekten Anwendung – ein wesentlicher Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit.
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