38-Jährige muss sich wegen Totschlag verantworten

Frage nach Schuldunfähigkeit

In der Nacht zum 11. Januar soll eine 38-Jährige Frau ihrem Ehemann ein Messer in den Oberkörper gerammt haben. Nun muss sich die Frau wegen Totschlag vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Am zweiten Verhandlungstag stand die Aufarbeitung der Auseinandersetzung unter dem Einfluss von Alkohol und Beruhigungsmitteln im Mittelpunkt. Das Opfer soll die Angeklagte wenig vorher geschlagen haben, weshalb die 38-Jährige zum Messer gegriffen habe. Da die Eheleute für ihr Suchtproblem bekannt sind, werde bei der Angeklagten nicht von einer Schuldunfähigkeit aufgrund von Einfluss von Alkohol ausgegangen. Seltene Alkoholtrinker wären bei solchen Promillewerten zu solch einer Tat nicht fähig, so Professor Oliver Peschel vom Münchner Institut für Rechtsmedizin. Beim Opfer spiele der Rauschzustand keine Rolle, aufgrund der Verletzung bestand bei ihm keine Chance auf Überleben, so der Experte.